SDK-Root-CA rechtliche Hinweise
Allgemeines
Die SDK-Root-CA ist ein Service von Seeser Datentechnik, Inh. Peter Seeser, der für Kunden und Interessierte als unverbindliches, kostenfreies Dienstleistungsangebot ohne jegliche rechtliche Zusicherung bereitgestellt wird.
Die Zertifikate sind nicht für den Einsatz in Produktivumgebungen vorgesehen.
Die Stammzertifizierungsstelle erhebt keinerlei Anspruch auf
- Vertaulichkeit,
- Integrität,
- Verbindlichkeit und
- Verfügbarkeit
im Sinne einer öffentlichen Stammzertifizierungsstelle.
Haftung und Gewährleistung
Jedwede Form der Haftung für Schäden und Nachteile, die durch Nutzung oder im Zusammenhang mit der Nutzung der bereitgestellten Services und Zertifikate entstehen ist ausgeschlossen. Insbesondere garantieren die Zertifikate weder den vertrauenswürdigen Ursprung einer Kommunikation oder eines Produkts. Das Akzeptieren der Vertrauensstellung eines von Seeser Datentechnik, Inh. Peter Seeser ausgestellten Zertifikats erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko.
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Zertifikatssperrliste oder einer Onlineabfrage werden ausdrücklich nicht zugesichert. Die Verfügbarkeit der Services, insbesondere Erreichbarkeit des Sperrlisten Verteildienstes und die Abrufbarkeit des Stammzertifikats, werden zu keinem Zeitpunkt sichergestellt.
Beendigung der Dienstleistung
Seeser Datentechnik, Inh. Peter Seeser ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt die Dienstleistungen insgesamt oder Teile davon einzustellen oder zu ändern. Mit Einstellung eines Service können alle unter diesem Service ausgestellten Zertifikate für ungültig erklärt oder gesperrt werden. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, einzelne Services zu erneuern. Einer Ankündigung oder Frist bedarf es nicht.
Mißbrauch von Zertifikaten
Werden Zertifikate mißbräuchlich verwendet oder entgegen den Ausstellungsbedingungen in Produktionsumgebungen eingesetzt, behält sich der Betreiber das Recht zur sofortigen Sperrung der Zertifikate vor. Bei vorliegen eines Betrugsverdachts oder einer Meldung über eine Vorkommnis mit einem der ausgestellten Zertifikate kann die Sperrung unverzüglich und ohne Rücksprache mit dem Zertifikatsinhaber erfolgen.
Pflichten des Antragstellers und Zertifikatsinhabers
Der Antragsteller und Inhaber einer Zertifikats hat für die sichere Verwahrung des privaten Schlüssels in eigener Verantwortung zu sorgen. Geht der private Schlüssel verloren, oder ist dessen Vertraulichkeit nicht mehr gegeben, hat der Zertifikatsinhaber den Betreiber unverzüglich darüber zu unterrichten. Dies gilt auch bereits bei begründetem Verdacht.
Unterbleibt die Mitteilung und entstehen dadurch Schäden, haftet der Zertifikatsinhaber uneingeschränkt. Ist die Mitteilung rechtzeitig erfolgt, haftet der Zertifikatsinhaber nur insofern, als er gegen andere Vorschriften, insbesondere gegen die Bedingungen zur Zertifikatsausstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen hat.